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Steuerrechtliche Auskünfte

Wir erteilen Ihnen gerne Auskünfte über sämtliche Belange rund um die Staats- und Gemeindesteuern sowie Spezialsteuern (Schenkungssteuern/Grundstückgewinnsteuern/Erbschafts- und Schenkungssteuern). Steuerberatungen machen wir keine.

Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie die Steuererklärungen jeweils fristgerecht einreichen. Sie erleichtern uns die Arbeit und erfahren schneller, wieviel Ihre Steuerbelastung beträgt. Sofern Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einhalten können, richten Sie bitte noch innerhalb der Abgabefrist ein begründetes Gesuch um Fristerstreckung an uns. Fristerstreckungen sind möglich (siehe unter Online-Dienste).

Für den Steuerbezug ist die Finanzverwaltung Ihrer Wohngemeinde zuständig.

Preis

gratis

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