Grabräumung 2017Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist von 25 Jahren werden im Frühjahr 2017 folgende Gräber aufgehoben: Reihengräber für Erdbestattung (A 288 bis A 302), Reihengräber für Urnenbestattung (C 41 bis C 48) und 3 Familiengräber. Die Angehörigen wurden bereits schriftlich ersucht, die Gräber bis zum 12. Mai 2017 zu räumen. Gestützt auf § 19 des Bestattungs- und Friedhofreglementes wird das Bauamt die nicht beseitigten Grabmäler in der Woche 20 entfernen und die frei werdende Fläche begrünen.Gemeinderat Veröffentlichungsdatum: 25. Apr. 2017
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