Seit 1.1.2002 setzt sich diese Kommission für die Belange der Landschaft und der Landwirtschaft ein, die vorher von separaten Gremien bearbeitet worden sind. Zu den Kernaufgaben zählen der Schutz von Umwelt, Landwirtschaft, Tieren und Pflanzen, die Wahrung landwirtschaftlicher Interessen und der Unterhalt der Meliorationswerke (Flurwege, Drainagen, Feldbrunnen etc.).