Feuerwehrkommission
Die Feuerwehrkommission ist gestützt auf § 6 des Feuerwehrgesetzes zuständig für Mannschaft, Kontrolle, Arbeitsprogramm, Dienstbereitschaft und Anträge an den Gemeinderat bezüglich Organisation, Ausrüstung, Voranschlag und Beförderungen. Die näheren Einzelheiten sind im Feuerwehrreglement der Gemeinde Frick festgelegt. Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen die Homepage der Stützpunktfeuerwehr Frick.
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