Die AHV-Zweigstelle erfasst alle in Frick tätigen oder domizilierten Selbständigerwerbenden, Arbeitnehmer ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber und Nichterwerbstätigen.
Weitere Informationen und Merkblätter zu diesem Thema können Sie im Internet bei der Ausgleichskasse des Kantons Aargau (
www.sva-ag.ch) downloaden.
Zudem sind wir zuständig für:
- Anmeldungen für Leistungsansprüche aus der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
- Mitwirkung bei der Festsetzung und Auszahlung von Ergänzungsleistungen an Personen, welche unter dem Existenzminimum leben
- Mitwirkung bei der Festsetzung und Auszahlung von Kinderzulagen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Prämienverbilligung für die obligatorische Krankenversicherung
Weitere Auskünfte und detaillierte Angaben erhalten Sie auf dem offiziellen Online-Auftritt der AHV-Ausgleichskasse des Kantons Aargau
www.sva-ag.ch) oder direkt bei der Gemeinde-Zweigstelle der SVA-Aargau, Telefon 062 865 28 52.