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Zweigstelle SVA

Gemeindezweigstelle SVA

Anlauf-, Auskunfts- und Beratungsstelle für Arbeitgeber, Selbständigerwerbende, Nichterwerbstätige, IV- und AHV-Rentner, Ergänzungsleistungen, Krankenkassenverbilligung, usw.

Der Kanton Aargau gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilliungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Nähere Informationen finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Kontakt

Zweigstelle SVA
Gemeindehausplatz 1
5070 Frick
Tel. 062 865 28 00
Fax 062 865 28 05
kanzlei@frick.ch

Öffnungszeiten

Mo-Do 8.00 - 11.30 und 13.30 - 16.30, Mo bis 18.00 Uhr
Fr 8.00 - 14.00 Uhr oder nach tel. Vereinbarung

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