Zweigstelle SVA
Gemeindezweigstelle SVA
Anlauf-, Auskunfts- und Beratungsstelle für Arbeitgeber, Selbständigerwerbende, Nichterwerbstätige, IV- und AHV-Rentner, Ergänzungsleistungen, Krankenkassenverbilligung, usw.
Der Kanton Aargau gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilliungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Nähere Informationen finden Sie hier.
Kontakt
Zweigstelle SVAGemeindehausplatz 1
5070 Frick
Tel. 062 865 28 00
Fax 062 865 28 05
kanzlei@frick.ch
Öffnungszeiten
Fr 8.00 - 14.00 Uhr oder nach tel. Vereinbarung
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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