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Zweigstelle SVA

Gemeindezweigstelle SVA

Anlauf-, Auskunfts- und Beratungsstelle für Arbeitgeber, Selbständigerwerbende, Nichterwerbstätige, IV- und AHV-Rentner, Ergänzungsleistungen, Krankenkassenverbilligung, usw.

Der Kanton Aargau gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilliungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Nähere Informationen finden Sie hier.

Kontakt

Zweigstelle SVA
Gemeindehausplatz 1
5070 Frick
Tel. 062 865 28 00
Fax 062 865 28 05
kanzlei@frick.ch

Öffnungszeiten

Mo-Do 8.00 - 11.30 und 13.30 - 16.30, Mo bis 18.00 Uhr
Fr 8.00 - 14.00 Uhr oder nach tel. Vereinbarung

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