Regionales Steueramt
Das Regionale Steueramt wird für die Gemeinden Densbüren, Frick, Oberhof, Wittnau und Wölflinswil in Frick geführt. Neu kommt ab 01.01.2010 das Steueramt Ueken hinzu.
- Führung des Steuerregisters
- Kontrolle über den Eingang der diversen Steuererklärungen
- Behandlung der Fristerstreckungsgesuche
- Prüfung der Steuererklärungen
- Festsetzen der Steuerbeträge
- Steuerberechnung
- Veranlagung von Grundstückgewinn-, Jahres- und Sondersteuern
- Behandlung der Einsprachen und Anfragen in Zusammenarbeit mit den Steuerkommissionen
- Protokollführung der 6 Steuerkommissionen
- Veranlassung von Grundstückschätzungen
- Amtshilfe gegenüber Steuerbehörden usw.
- Vorbereiten und Mithilfe beim Erstellen der AHV-Meldungen an die jeweiligen Sozialversicherungsanstalten
- Interessenwahrung gegenüber kantonalen und interkantonalen Instanzen
- Vernehmlassung zu Steuererlassen
- Vorbereitung und Vernehmlassung im Ordnungsbussenverfahren
- Sicherstellung eines einheitlichen Vollzugs gem. Gesetzgebung
- Zusammenarbeit mit den Steuerbezugsorganen
Für den Steuerbezug ist jeweils die Finanzverwaltung in ihrer Wohngemeinde verantwortlich. Sie ist auch zuständig für Fragen betreffend Zahlungsfristen, Ratenzahlungen und Erlassgesuchen.
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