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Abmeldung

Zuständiges Amt:Einwohnerkontrolle

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert acht Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Schriftenempfangsschein


Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:

  • Ausländerausweis

Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.

Weitere hilfreiche Informationen zum Thema Umzug finden Sie unter:
www.umzugsguru.ch

Verantwortlich Telefon Preis
Reber, Rahel 062 865 28 30 gratis

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