Abmeldung
Zuständiges Amt: Einwohnerdienste Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden. Ab September 2017 können Sie sich auch online per eUmzug abmelden. Bei Schalterabmeldung von Perosnen mit Schweizerbürgerrecht benötigen wir folgende Unterlagen:
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis. Preis: gratis
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