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Steuerrechtliche Auskünfte

Zuständiges Amt:Regionales Steueramt

Wir erteilen Ihnen gerne Auskünfte über sämtliche Belange rund um die Staats- und Gemeindesteuern sowie Spezialsteuern (Schenkungssteuern/Grundstückgewinnsteuern/Erbschafts- und Schenkungssteuern).

Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie die Steuererklärungen jeweils fristgerecht einreichen. Sie erleichtern uns die Arbeit und erfahren schneller, wieviel Ihre Steuerbelastung beträgt. Sofern Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einhalten können, richten Sie bitte noch innerhalb der Abgabefrist ein begründetes Gesuch um Fristerstreckung an uns. Fristerstreckungen sind möglich.

Wenn Sie beim Bezahlen der Steuern die von uns vorgedruckten Originaleinzahlungsschein benützen, erleichtern Sie uns den Verwaltungsaufwand entscheidend und vermeiden zudem das Risiko von Zinsnachlastungen wegen verspäteter Zahlungen.
Dafür danken wir Ihnen bestens.

Verantwortlich Telefon Preis
Regionales Steueramt 062 865 28 90 gratis

Onlinedienst Online Bestellen Laden Info
Fristerstreckung Steuererklärung    


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