Kopfzeile

Inhalt

Abmeldung

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden. Ab September 2017 können Sie sich auch online per eUmzug abmelden.

Bei Schalterabmeldung von Personen mit Schweizerbürgerrecht benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Persönlicher Ausweis
  • Meldebestätigung

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
  • Ausländerausweis
  • Meldebestätigung

Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.

Preis

gratis

Zugehörige Objekte