Kopfzeile

Inhalt

Steuerrechtliche Auskünfte

Wir erteilen Ihnen gerne Auskünfte über sämtliche Belange rund um die Staats- und Gemeindesteuern sowie Spezialsteuern (Schenkungssteuern/Grundstückgewinnsteuern/Erbschafts- und Schenkungssteuern).

Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie die Steuererklärungen jeweils fristgerecht einreichen. Sie erleichtern uns die Arbeit und erfahren schneller, wieviel Ihre Steuerbelastung beträgt. Sofern Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einhalten können, richten Sie bitte noch innerhalb der Abgabefrist ein begründetes Gesuch um Fristerstreckung an uns. Fristerstreckungen sind möglich.

Wenn Sie beim Bezahlen der Steuern die von uns vorgedruckten Originaleinzahlungsschein benützen, erleichtern Sie uns den Verwaltungsaufwand entscheidend und vermeiden zudem das Risiko von Zinsnachlastungen wegen verspäteter Zahlungen. Für den Bezug der Steuern ist die Abteilung Finanzen zuständig.

Preis

gratis

Zugehörige Objekte