Bewilligung Wirtetätigkeit
Für
ist bei der Gemeindekanzlei ein Gesuch für gastwirtschaftliche Tätigkeit einzureichen. Der Fähigkeitsausweis ist beizulegen. ( Gesuchsformular ) Einzelanlass Die Durchführung eines Einzelanlasses mit Wirtetätigkeit ist mindestens 10 Tage vor dem Anlass der Gemeindekanzlei zu melden. Dies betrifft öffentliche Fest- und Vereinsanlässe sowie öffentliche Anlässe von Institutionen, Organisationen und ähnliches gemäss §§ 4 und 6 Abs. 2 der Verordnung über das Gastgewerbe vom 25. März 1998. |