Abmelden bei der Gemeinde |
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert acht Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen: Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen: Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis. |
| Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite: |
| zugehörige Dienstleistungen: | Abmeldung |
| Ansprechspersonen: | Reber Rahel |
| zuständig: | Einwohnerkontrolle |
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