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Abmelden bei der Gemeinde

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert acht Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:


  • Schriftenempfangsschein


Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:


  • Ausländerausweis

Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.
Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite:
zugehörige Dienstleistungen: Abmeldung
Ansprechspersonen: Reber Rahel
zuständig: Einwohnerkontrolle
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