Medienmitteilung - öffentliche Auflage Lärmschutzprojekt ASTRA
Einsatz für den Lärmschutz auf der Autobahn A3: ASTRA legt Lärmschutzprojekt auch in der Gemeinde Frick öffentlich auf
Das Bundesamt für Strassen ASTRA plant auf dem Abschnitt Rheinfelden-Frick Unterhaltsmassnahmen, die in Münchwilen und Stein zusätzliche Lärmschutzwände beinhalten. Gegenüber dem heutigen Zustand ist auf dem ganzen Abschnitt der Einbau eines lärmreduzierten Belags geplant, was zwingend notwendig ist, um den Lärm des stark gestiegenen Verkehrsvolumens zu kompensieren. Dabei soll jedoch auf einen deutlich leiseren Drainbelag (sogenannter Flüsterbelag) verzichtet werden. Das ASTRA hat für die neuen Lärmschutzwände in Münchwilen und Stein ein Bauprojekt öffentlich aufgelegt. Weil nach Auffassung des ASTRA der Belagswechsel eine reine Unterhaltsmassnahme darstellt, wurde auf eine öffentliche Auflage dieses Projektteils verzichtet. Damit war es den Anwohnenden, wie auch den Anrainergemeinden verwehrt, sich gegen die Wahl des Belags zur Wehr zu setzen.
Der Gemeinderat erhob deshalb zuerst beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Einsprache dagegen, dass der vorgesehene Belagswechsel nicht ebenfalls als Bauprojekt öffentlich aufgelegt wird. Gegen Entscheid, mit dem die Einsprache abgewiesen wurde, erhob der Gemeinderat beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde mit Urteil vom 18. Juni 2024 ab. Begründet wird die Abweisung damit, dass mit den geplanten Unterhaltsarbeiten keine Sanierung bzw. keine Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands im Sinne der Lärmschutzverordnung verbunden sei. Diese Begründung steht im klaren Gegensatz zur Tatsache, dass im Lärmgutachten des Bauprojekts des ASTRA festgestellt wird, es sei zur Einhaltung der rechtlichen Lärmschutzvorgaben erforderlich, einen lärmreduzierten Belag einzubauen. Weil es aber gegenüber dem heutigen Zustand trotzdem zu zusätzlichen Überschreitungen des Immissionsgrenzwertes kommt, müssen dafür Ausnahmebewilligungen beantragt werden. Der Gemeinderat zog daher in Erwägung, das Urteil an das Bundesgericht weiterzuziehen.
Das ASTRA teilte der Gemeinde inzwischen überraschenderweise schriftlich mit, für den Unterhaltsabschnitt Rheinfelden-Frick ein Lärmschutzprojekt inklusive allfälliger Erleichterungen auszuarbeiten. Das Projekt werde anschliessend wie vom Gemeinderat gefordert auch in der Gemeinde Frick öffentlich aufgelegt. Damit habe die Gemeinde die Möglichkeit, Einsprache zu erheben, sofern sie Einwände gegen das Projekt habe oder weitergehende Lärmschutzmassnahmen im Bereich ihres Gemeindegebiets fordere. Dies steht im Widerspruch zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Mit der öffentlichen Auflage eines Lärmschutzprojekts wird dem Hauptbegehren der Gemeinde vollständig entsprochen. Ein Weiterzug des Urteils an das Bundesgericht ist damit nicht nötig.
Für den Gemeinderat Frick ist der Schutz der Bevölkerung vor dem gesundheitsschädlichen Verkehrslärm wichtig. Der Gemeinderat ist dabei überzeugt, dass der Einbau eines Flüsterbelags im Vergleich zum vorgesehenen Belag ein intaktes Kosten-Nutzenverhältnis aufweist. Der Gemeinderat wird sich im Rahmen der bevorstehenden Projektauflage folglich für den Einbau eines deutlich leiseren Drainbelags einsetzen, um so eine spürbare Reduktion des Autobahnlärms für die Bevölkerung erreichen zu können.
GEMEINDERAT FRICK