Medienmitteilung - Teilrevidierte Nutzungsplanung Frick wird öffentlich aufgelegt
Der Gemeinderat und das beauftragte Planungsbüro stellten am Dienstagabend die teilrevidierte Nutzungsplanung der Gemeinde Frick der interessierten Bevölkerung vor. Diese wird vom 20. September bis am 21. Oktober 2024 öffentlich aufgelegt. Nach einer Vorstellung des Planungsprozesses durch Gemeindeammann Daniel Suter informierte Andrea Gammeter von der Planar AG über die wichtigsten Inhalte der Revision.
Umsetzung von Vorgaben von Bund und Kanton
Bei der Revision der vorliegenden Planung geht es im Siedlungsgebiet in erster Linie um die Umsetzung der Vorgaben der interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB). Dies hat zur Folge, dass bestimmte Masse wie zum Beispiel die maximale Fassadenhöhe oder der Grünflächenanteil anders als bisher ermittelt werden. Als Folge daraus wurden die zulässigen Masse in der Bau- und Nutzungsordnung angepasst.
Weiter sind aufgrund von Änderungen in der eidgenössischen Gewässerschutzverordnung die vorgegebenen Schutzabstände zu den öffentlichen Gewässern neu verbindlich in der Nutzungsplanung auszuweisen. Aus diesem Grund wird die bisherige Uferschutzzone neu durch eine Fliessgewässerzone ersetzt. Zudem gilt neu entlang der Gewässer eine Gewässerraumzone. Bisher waren die Gewässerraume im Rahmen des Baugesuchsverfahrens im konkreten Einzelfall aufgrund der bundesrätlichen Vorgaben zu ermitteln.
Gestützt auf eine durchgeführte Energieplanung wurden zusätzliche Vorgaben zu Energieeffizienz wie auch zu erneuerbaren Energien in die BNO aufgenommen. Weiter wird in der BNO eine gesetzliche Grundlage geschaffen, mit der Eigentümer von Parkierungsanlagen mit mehr als 50 öffentlich nutzbaren Parkfeldern zur monetären Bewirtschaftung der Parkierungsanlage verpflichtet werden können. Ausserdem wird es neu möglich sein, Eigentümer von solchen Parkierungsanlagen zu einem Mobilitätskonzept zu verpflichten. In Neubauten mit mehr als 10 Wohnungen sind neu Elektro-Ladevorrichtungen für E-Autos vorgeschrieben.
In der Planung sind weder Einzonungen noch Aufzonungen vorgesehen. Die baurechtlichen Vorgaben in Bezug auf Höhen und baulich zulässige Volumen bleiben damit gleich. Beim Alterszentrum Bruggbach ist die Umzonung eines einzelnen Grundstücks von der Wohnzone in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen vorgesehen. Zudem soll das bereits als Jugendhaus genutzte Gebäude neben der Mehrzweckhalle 1958 von der Arbeitszone in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen umgezont werden.
Aktualisierung Landschaftsinventar und Kulturlandplan
Alle Naturschutzobjekte wie Weiher, Hecken und Einzelbäume im Baugebiet wie auch im Kulturland und Wald wurden im Zusammenhang mit der Revision des Landschaftsinventars überprüft. Gestützt auf die daraus gewonnenen Erkenntnisse kommt es sowohl im Baugebiet als auch im Kulturland zu Anpassungen bei Schutzobjekten.
Bei der Aktualisierung des Landschaftsinventars wurde festgestellt, dass verschiedene Objekte, die bereits bisher geschützt waren, nicht mehr vorhanden waren. Insgesamt erliess der Gemeinderat in diesem Zusammenhang rund 60 Wiederherstellungsverfügungen. In enger Absprache mit den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern wurden zum Teil leicht angepasste Standorte festgelegt.
Anpassungen nach Mitwirkung und kantonaler Vorprüfung
Die revidierte Planung war der Bevölkerung bereits im Frühjahr 2022 im Rahmen einer Mitwirkungsauflage vorgestellt worden. Dabei gingen von total 11 Parteien Rückmeldungen ein. Aufgrund der Eingaben erfolgten verschiedene Anpassungen in den Entwürfen. Der Umgang mit diesen Vorschlägen wurde in einem Mitwirkungsbericht zusammengefasst.
Inzwischen wurden die Unterlagen durch das Departement Bau, Verkehr und Umwelt vorgeprüft. Aufgrund der Vorprüfung erfolgten insbesondere bei der Festlegung von Gewässerräumen für Bäche Anpassungen.
Nächste Schritte bis zur Genehmigung und Inkraftsetzung
Sollten Einwendungen gegen die Planung eingehen, so wird über diese durch den Gemeinderat entschieden. Es ist vorgesehen, die Nutzungsplanung danach der Sommer-Gemeindeversammlung 2025 zur Genehmigung zu unterbreiten. Die Planung wird danach nach der Genehmigung durch den Regierungsrat voraussichtlich im Herbst 2025 rechtskräftig.