Kopfzeile

Inhalt

Gemeindewahlen für die Amtsdauer 2026 - 2029 - Gesamterneuerungswahl der Steuerkommission, der Stimmenzähler und eines Ersatzmitgliedes der Steuerkommission vom 28. September 2025, Stille Wahlen

2. September 2025

Für die vorstehend erwähnten Gesamterneuerungswahlen wurden während der Anmelde- und Nachmeldefrist gleich viele Kandidaten angemeldet, wie Sitze zu vergeben sind. Angemeldet worden sind während der Anmelde- und Nachmeldefrist:

 

Steuerkommission (3 Sitze, 3 Nominationen)

Allemann Pius, 1958, von Welschenrohr SO, Kaistenbergstrasse 28, Die Mitte, bisher

Schmid Markus, 1959, von Frick AG, Traubenweg 6, Die Mitte, bisher

Solenthaler Gerry, 1976, von Urnäsch AR, Widengasse 6, Die Mitte, bisher

 

Ersatzmitglied Steuerkommission (1 Sitz, 1 Nomination)

Franz Dieter, 1969, von Frick AG, Höhenweg 32, FDP, bisher

 

Stimmenzähler (4 Sitze, 4 Nominationen)

Bamert Joël, 2003, von Tuggen SZ, Panoramaweg 16, GLP, bisher

Benz Petra, 1982, von Schwarzenburg BE, Schulstrasse 42, Die Mitte, bisher

Kreis Olivier, 1988, von Pully VD, Hauptstrasse 105, FDP, bisher

Unger Monika, 1970, von Möhlin AG, Dörrmattweg 7B, SP, bisher

 

Da weniger oder gleich viele wählbare Kandidaten vorgeschlagen wurden, wie zu wählen sind, war gemäss § 30a Abs. 1GPR eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden konnten. Entspricht die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist der Anzahl der zu vergebenden Sitze werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a Abs. 2 GPR). Für die Steuerkommission, die Stimmenzähler und für das Ersatzmitglied der Steuerkommission findet somit am 28. September 2025 keine Urnenwahl statt. Die vorstehend genannten Personen wurden vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt.

Wahlbeschwerden (§§ 66 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte GPR) gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung einer Wahl sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, dem Regierungsrat, 5001 Aarau, einzureichen.

Wahlbüro