Regionales Steueramt Frick
Diese Woche erfolgt der Versand der Steuererklärungen 2025. Ab 26. Januar steht den Steuerpflichtigen mit eTAX AARGAU eine neue Online-Steuererklärung zur Verfügung. Die bisherige Software EasyTax wird durch die neue Lösung ersetzt. Es muss kein Programm mehr auf dem eigenen PC installiert werden. Vielmehr kann die Steuererklärung auf der Umgebung des Kant. Steueramtes ausgefüllt werden. Dazu wird eine zusätzliche Identifikation durch AGOV access benötigt. Nach der Registrierung bei AGOV kann eTAX AARGAU auf der Website des Kantonalen Steueramts gestartet werden. Die App kann entweder im Google Play Store oder im Apple App Store hinuntergeladen werden. Nach dem Start ist zuerst eine Identifikation mit AGOV erforderlich. Nur mit dieser Identifikation sind die eigenen Daten erreichbar. Anschliessend funktioniert eTAX AARGAU praktisch identisch wie das nicht mehr verfügbare EasyTax. Es ist zu beachten, dass Steuererklärungen mit eTAX AARGAU nur noch elektronisch eingereicht werden dürfen. Ein Ausdruck ist für die eigenen Akten möglich, wird aber von den Steuerbehörden nicht entgegengenommen. Belege können wie bisher ausschliesslich digital, ausschliesslich physisch oder teils digital und teils physisch eingereicht werden. Wer eTAX AARGAu nicht nutzt, kann die Steuererklärung weiterhin in Papierform ausfüllen. Die Steuererklärung ist bis am 31. März 2026 beim Steueramt einzureichen. Wer die Steuererklärung persönlich ins Gemeindehaus bringt, benutzt die drei Briefkästen vor dem Eingang.
Rückerstattung zu viel bezahlter Steuern
Das Rückzahlungssystem für zu viel bezahlte Steuern hat sich bewährt. Guthaben werden bei Vorliegen einer Kontoverbindung (Bank/Post) direkt ausbezahlt. Alle Pflichtigen, die noch keine Kontoverbindung auf ihrer Steuererklärung aufgeführt haben, werden gebeten, dies mit der jetzigen Steuererklärung nachzuholen. Dabei ist zu prüfen, ob die angegebene Kontoverbindung immer noch korrekt ist.
Fristerstreckungen
Unter www.ag.ch/steuernExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (Rubrik Natürliche Personen) oder über die Homepage der Gemeinde können Fristerstreckungen zur Abgabe der Steuererklärung übers Internet beantragt werden. Zur Sicherheit und Identifikation wird der persönliche 'Code' benötigt. Dieser ist auf Seite 1 der Steuererklärung am linken Rand aufgedruckt. Eine Fristerstreckung per Telefon ist ebenfalls möglich.
Für Jugendliche: Info über Steuern
Unter www.steuern-easy.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. wurde eine Seite mit wertvollen Informationen und vielen Tipps zum Thema Steuern aufgeschaltet. Der Inhalt richtet sich im Besonderen an Jugendliche und junge Steuerpflichtige. Reinklicken lohnt sich!
Mahngebühren
Der Grosse Rat hat bekanntlich Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen eingeführt. Für die erste Mahnung zur Einreichung der Steuererklärung fällt eine Gebühr von CHF 35 an. Für die zweite Mahnung beträgt die Gebühr CHF 50. Eine Aufforderung zur Zahlung der offenen Steuerausstände wird mit CHF 35 in Rechnung gestellt. Sollte es gar zu einer Betreibung von Steuer- und Verzugszinsausständen kommen, werden CHF 100 fällig.
Fristverlängerungen sind gratis. Diese sind frühzeitig zu beantragen. Sobald die Mahnung fakturiert ist, ist diese zu bezahlen. Gesuche um Zahlungsaufschub sind direkt an die Finanzverwaltung der Wohngemeinde zu richten.
Regionales Steueramt Frick