Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot (Gefahrenstufe 5 von 5)
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit, der hohen Temperaturen und der daraus resultierenden erheblichen Brandgefahr gilt im Gemeindegebiet Frick, gestützt auf § 18 Abs. 3 des Polizeireglements Oberes Fricktal, ab dem 24. Juli 2026, 13.00 Uhr, die Gefahrenstufe 5 «absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot». Im ganzen Gemeindegebiet sind somit offene Feuer und das Abbrennen von Feuerwerk verboten. Weiter dürfen keine brennenden Raucherwaren oder Zündhölzer weggeworfen werden. Einzig die Verwendung von Elektro- und Gasgrills im «Siedlungsgebiet» ist bei sachgemässer und vernünftiger Anwendung zulässig.
Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.
Zugehörige Objekte
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| Verhalten bei Trockenheit (Gefahrenstufe 5) (PDF, 278 kB) | Download | 0 | Verhalten bei Trockenheit (Gefahrenstufe 5) |