Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot (Gefahrenstufe 5 von 5)
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit, der hohen Temperaturen und der daraus resultierenden erheblichen Brandgefahr gilt per 28.07.2026, 12.00 Uhr im Kanton Aargau die Gefahrenstufe 5 «absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot». Das Feuern aller Art ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten. Davon ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills. Auch das Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten.
Details können dem Merkblatt oder auf der KantonsseiteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. gefunden werden.
Zugehörige Objekte
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| Verhalten bei Trockenheit (Gefahrenstufe 5) (PDF, 698 kB) | Download | 0 | Verhalten bei Trockenheit (Gefahrenstufe 5) |