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Organisation

Grundsätzliches
Die öffentlichen Aufgaben werden in der Schweiz auf den drei Ebenen Bund, Kanton und Gemeinde erfüllt. Im Kanton Aargau besitzen die Gemeinden ein hohes Mass an Eigenständigkeit. Traditionellerweise gibt es in den meisten aargauischen Kommunen eine Einwohnergemeinde und eine Ortsbürgergemeinde.

Menschen gestalten das Leben in der Gemeinde, im Kanton und im Bund nach ihren Vorstellungen, Ideen und Interessen.

Setzen Sie sich mit politischen Themen und Sachfragen kritisch auseinander. Nehmen Sie an öffentlichen Diskussionen teil. Sagen Sie, was Sie denken. So bilden Sie die Volksmeinung und so verhelfen Sie auch eigenen Anliegen zum Durchbruch - als Stimmberechtigte(r) an der Urne und in der Gemeindeversammlung oder darüber hinaus als aktives Mitglied einer politischen Partei.

 

Einwohnergemeinde
Für die meisten öffentlichen Aufgaben ist die Einwohnergemeinde zuständig. Sie kann sich für die Organisationsform mit Gemeindeversammlung oder mit Einwohnerrat (Parlament) entscheiden. Für die Stimmberechtigten von Frick besteht die Möglichkeit der direkten Einflussnahme an der Gemeindeversammlung, die als oberstes Organ über die wichtigsten Gemeindegeschäfte entscheidet.

 

Ortsbürgergemeinde
In den letzten Jahrzehnten hat die Ortsbürgergemeinde durch Verlagerung von Aufgaben zur Einwohnergemeinde an Bedeutung verloren. Sie wird aus allen in Frick wohnhaften Ortsbürgern gebildet und ist für den in ihrem Besitz befindlichen Wald zuständig. Die schwierige Lage der Forstwirtschaft hat aus finanziellen Gründen einige Ortsbürgergemeinden im Aargau zur Fusion mit der Einwohnergemeinde gezwungen. In Frick sind die Finanzverhältnisse stabil, weil der Nutzen des Waldes durch eine Beitragsleistung der Einwohnergemeinde an die Ortsbürgergemeinde abgegolten wird. Die auf 4.3% der Bevölkerung geschrumpfte Zahl der Ortsbürger wurde im Jubiläumsjahr 2001 (300 Jahre Marktrecht) durch die Verleihung des Ortsbürgerrechts an 138 Personen fast verdoppelt. Dem 1970 gegründeten Ortsbürgerverein können auch auswärts wohnhafte Ortsbürgerinnen und Ortsbürger von Frick beitreten.

 

Gemeinderat
Der Gemeinderat ist das Führungs- und Vollzugsorgan der Einwohner- und der Ortsbürgergemeinde. Er ist verpflichtet, die Verwaltung der Gemeinde zweckmässig und fortschrittlich zu organisieren. Der auf vier Jahre gewählte Gemeinderat trifft sich wöchentlich zu einer Sitzung, die im Gegensatz zur Gemeindeversammlung nicht öffentlich ist.

Über das politische Tagesgeschäft hinaus verfolgt der Gemeinderat Frick seit Mitte des letzten Jahrhunderts eine vorausschauende Landerwerbspolitik. Damit wurden die Voraussetzungen für die beiden grossen Schulzentren mit Sportanlagen und Circusplatz geschaffen. Später kamen das Hallen- und Freibad mit angrenzendem Campingplatz und weiteren Sportstätten dazu. In neuerer Zeit ist es gelungen, in Widenplatz-Nähe alle Grundstücke zwischen Widengasse, Kaistenbergstrasse, Sissle und Post als strategische Baureserve zu erwerben und mit dem Kauf eines Bankgebäudes und des historischen Kornhauses Verwaltungsraum für zukünftigen Bedarf zu sichern. Auch beim Primarschulareal bestehen nach dem Kauf angrenzender Liegenschaften Erweiterungsreserven.

 

Kommissionen
Zur Entlastung des Gemeinderates sind für verschiedene Bereiche des öffentlichen Lebens Fachkommissionen tätig, die teilweise gesetzlich vorgeschrieben und vom Volk gewählt oder vom Gemeinderat eingesetzt sind. Der Volkswahl unterstehen die Finanzkommission von Einwohner- und Ortsbürgergemeinde, die Steuerkommission und das Wahlbüro. Alle andern Kommissionen sind entsprechend den kommunalen Bedürfnissen vom Gemeinderat als ständige Kommissionen eingesetzt. Temporäre Kommissionen und Arbeitsgruppen begleiten befristete Aufgaben (z. B. Bauvorhaben) oder bereiten Grundlagen (z. B. Reglemente) vor.

 

Ortsparteien
Obwohl Frick mit der Gemeindeversammlung die direkteste Form der Demokratie einem Gemeindeparlament (Einwohnerrat) vorgezogen hat, erfüllen die politischen Ortsparteien eine wichtige Aufgabe. Sie werden vom Gemeinderat regelmässig zu Gesprächen und zu Vernehmlassungen eingeladen. Mit ihren Veranstaltungen tragen die Ortsparteien insbesondere vor den Gemeindeversammlungen zur Meinungsbildung bei und sorgen mit Wahlvorschlägen für eine angemessene Vertretung verschiedener politischer Standpunkte in den Entscheidungsgremien der Gemeinde.

Zugehörige Objekte

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