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Verlust des Passes

Verlieren Sie Ihren Pass oder wird er Ihnen gestohlen, müssen Sie dies unverzüglich einer Polizeidienststelle anzeigen. Hierauf können Sie die Ausstellung eines neuen Passes beantragen.

Das genaue Vorgehen finden Sie auf der Seite vom Bund .

Taucht ein gestohlen oder verloren gemeldeter Pass wieder auf, müssen Sie ihn annullieren lassen und dürfen ihn nicht wieder gebrauchen, da er auf einer polizeilichen Fahndungsliste erfasst ist.

Der Pass kann nicht mehr bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden - nur Identitätskarten

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