Bestattungen
Für Bestattungen auf dem Friedhof von Frick ist die Gemeindekanzlei zuständig und steht für Auskünfte gerne zur Verfügung (Tel. 062 865 28 50). Rechtsmittelgrundlage ist das Bestattungs- und Friedhofreglement.
Die Gemeindekanzlei (allenfalls das Alterszentrum Bruggbach oder das Bestattungsunternehmen) informieren das Regionalzivilstandsamt Laufenburg.
Checkliste für die Angehörigen:
Sie bestellt das Grabkreuz und erteilt gegebenenfalls den Kremationsauftrag.
Die Gemeindekanzlei (allenfalls das Alterszentrum Bruggbach oder das Bestattungsunternehmen) informieren das Regionalzivilstandsamt Laufenburg.
Checkliste für die Angehörigen:
- Vereinbarung Bestattungstermin mit Pfarramt
- Festlegen der Bestattungs- und Grabart (s. Merkblatt), sofern von der verstorbenen Person bei der Gemeindekanzlei kein Bestattungswunsch hinterlegt ist.
Sie bestellt das Grabkreuz und erteilt gegebenenfalls den Kremationsauftrag.
- evtl. Auftrag für Todesanzeige Presse
- evtl. Druck und Versand Leidzirkulare (bitte eine Todesanzeige für Anschlagkasten Gemeindehaus abgeben)
- evtl. Organisation Leidmahl
- evtl. Benachrichtigung Arbeitgeber bzw. Pensionskasse, Vereine, Klassenkameraden, Versicherungen
- Nachlassregelung