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FAQ

Andere

Stellen Sie ein schriftliches Gesuch (per Post oder Mail) mit einem Interessennachweis bei der Einwohnerkontrolle. Die Auskunft ist gebührenpflichtig. Im Interesse des Datenschutzes werden keine telefonischen Auskünfte sowie keine Auskünfte am Schalter erteilt!

Siehe auch unter Adressauskunft

Anmelden, Abmelden und Umziehen

Ja, Sie müssen die Adressänderung innerhalb 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle melden. Wir benötigen dazu Ihren Ausweis, eine Kopie des Mietvertrages sowie das Umzugsdatum.
Innerhalb 14 Tagen müssen Sie sich bei der Einwohnerkontrolle am Schalter melden. Wir benötigen die neue Adresse sowie das Wegzugsdatum. Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit.

Bei einem Wegzug ins Ausland müssen Sie Kontakt mit dem Steueramt aufnehmen. Danach müssen Sie sich wiederum bei der Einwohnerkontrolle abmelden.
Sie müssen sich innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle mit den erforderlichen Unterlagen melden.
Welche Dokumente verlangt werden, können Sie hier nachlesen.

Ausweise

Seit dem 1. Januar 2013 wird das Handlungsfähigkeitszeugnis durch das Familiengericht ausgestellt.

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, Gerichtsgasse 85, 5080 Laufenburg
Tel.: 062 869 70 20
Mail: familiengericht.laufenburg@ag.ch
Für eine ID wenden Sie sich an die Einwohnerkontrolle. Bringen Sie Ihre alte Identitätskarte sowie ein Foto (siehe Bild) mit. Beachten Sie, dass der Hintergrund neutral und der Mund geschlossen ist. Zudem darf das Foto nicht älter als ein Jahr sein. Wenn Sie Ihre ID verloren haben, müssen Sie dies bei der Polizei melden und die Verlustanzeige mitbringen.

Für einen Pass wenden Sie sich ans Passamt in Aarau. Dafür müssen Sie vorgängig einen Termin vereinbaren (www.schweizerpass.ch oder Tel. 062 835 19 28).

Hinweis: Es lohnt sich das Kombiangebot zu nutzen, mit dem Sie beides (ID und Pass) vergünstigt beim Passamt erhalten.
Foto
Sie können entweder unter www.strafregister.admin.ch online einen Auszug bestellen oder Sie wenden sich an die Poststelle in Frick, welche den Auszug für Sie bestellt.

Für Ausländer/Innen

Melden Sie sich bei der Gemeindekanzlei. Dort erhalten Sie Auskunft und die nötigen Formulare.
Alle Angebote finden Sie unter der Rubrik Integration

Ohne Arbeit

Sobald Sie Ihre Kündigung erhalten, sollten Sie sich direkt beim Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) in Rheinfelden. Wichtige Infos für die Anmeldung beim RAV finden Sie hier .

Rund um Tiere

Alle Informationen finden Sie auf der Hompage der nationalen Hundedatenbank Amicus (www.amicus.ch)

WICHTIG: jeder neue Hund muss bei der Gemeinde gemeldet werden!

Wenn Sie das erste Mal einen Hund anschaffen, müssen Sie sich zuerst bei der Gemeinde für Amicus registrieren lassen. Beim Tierarzt müssen Sie Ihren Hund mit einem Mikrochip kennzeichnen lassen. Bei Fragen hilft Ihnen die Abteilung Einwohenrdienste weiter.

Hundesteuer:
Für jeden Hund wird gem. Hundeverordnung Aargau eine Taxe erhoben. Anfangs Mai wird die entsprechende Rechnung jedem Hundehalter zugestellt.

Verwaltung

Die AHV-Zweigstelle erfasst alle in Frick tätigen oder domizilierten Selbständigerwerbenden, Arbeitnehmer ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber und Nichterwerbstätigen.
Weitere Informationen und Merkblätter zu diesem Thema können Sie im Internet bei der Ausgleichskasse des Kantons Aargau (www.sva-ag.ch) downloaden.
Zudem sind wir zuständig für:

  • Anmeldungen für Leistungsansprüche aus der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
  • Mitwirkung bei der Festsetzung und Auszahlung von Ergänzungsleistungen an Personen, welche unter dem Existenzminimum leben
  • Mitwirkung bei der Festsetzung und Auszahlung von Kinderzulagen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Prämienverbilligung für die obligatorische Krankenversicherung
Weitere Auskünfte und detaillierte Angaben erhalten Sie auf dem offiziellen Online-Auftritt der AHV-Ausgleichskasse des Kantons Aargau www.sva-ag.ch) oder direkt bei der Gemeinde-Zweigstelle der SVA-Aargau, Telefon 062 865 28 52.
Wenden Sie sich dazu an die Gemeindekanzlei . Der Gemeindeschreiber sowie der Gemeindeschreiber II sind für Beglaubigungen zuständig.
Nein. Für Zivilstandsdokumente sowie Zivilstandsbestätigungen wenden Sie sich an das Zivilstandsamt Ihres Heimatortes. Für Frick wenden Sie sich ans Regionale Zivilstandsamt in Laufenburg.