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Adress- und Personenauskünfte

Gemäss Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) darf die Einwohnerkontrolle Daten an Dritte weitergeben, wenn diese ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

Dazu ist ein schriftliches Gesuch mit einem Interessennachweis bei der Einwohnerkontrolle einzureichen. Im Interesse des Datenschutzes werden keine telefonischen Auskünfte sowie keine Auskünfte am Schalter erteilt! HierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. können Sie die Adress- und Personenauskünfte bestellen.

Die Gebühr von CHF 20.- ist gestützt auf § 27 Abs. 1 lit. e der Register- und Meldeverordnung Kanton Aargau.

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