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Mieterwechsel-Formular

Gemäss Register- und Meldegesetz des Kantons Aargau sind Vermieter verpflichtet, sämtliche ein-, um- und wegziehende Personen innerhalb 14 Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden.
Auf dieser Seite können Sie ein geeignetes Formular downloaden. Benachrichtigungen sind per Mail (einwohnerkontrolle@frick.ch) erwünscht.

Zudem ist es möglich, diese Meldungen online Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu erfassen und direkt uns zu übermitteln. Wir danken für die jeweilige fristgerechte Mitteilung.

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