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Auflage Strassenbauprojekt

22. April 2025

Gemeinde: Frick

Strecke: K488; Umbau Bushaltestelle "Ebnet" nach Behindertengleichstellungsgesetz BehiG; Projektänderung

Die Projektpläne, der Landerwerbsplan und die Landerwerbstabelle liegen gemäss § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) während 30 Tagen, vom 28. April 2025 bis 27. Mai 2025, in der Gemeindeverwaltung Frick öffentlich auf und sind während den Öffnungszeiten einsehbar. Zudem sind die Unterlagen auch auf der Internetseite www.ag.ch/auflage-strassenprojekte abrufbar. Einwendungen gegen das Bauprojekt sind während der Auflagefrist schriftlich an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Unterabteilung Realisierung, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Im Einwendungsverfahren wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Allfällige Verkehrsanordnungen werden separat nach Strassenverkehrsrecht verfügt.

Der Entscheid über das Bauprojekt (§ 95 BauG) gilt als Enteignungstitel. Dieser berechtigt zur Enteignung für Massnahmen, die darin mit genügender Bestimmtheit festgelegt sind. Rechte, die in der Landerwerbstabelle nicht aufgeführt und durch das Bauprojekt betroffen werden, sind ebenfalls innert der Auflagefrist schriftlich anzumelden. Über den Erwerb der in der Landerwerbstabelle aufgeführten Rechte wird in einem späteren Verfahren entschieden (§ 151 BauG). Anträge, die bereits jetzt mit Einwendungen gegen das Bauprojekt hätten gestellt werden können, sind dann unzulässig (§ 152 BauG).

Departement Bau, Verkehr und Umwelt

Abteilung Tiefbau, Unterabteilung Realisierung