Ortsbürgeraktion, Erwerb des Fricker Einwohner- und Ortsbürgerrechts
Die Gemeinde Frick erlangte im 1701 das Marktrecht. Nächstes Jahr findet aus diesem Grund ein Marktfest zur Feier des 325-jährigen Jubiläums statt. Im Zusammenhang mit dem Jubiläum wird eine Einbürgerungsaktion für Ortsbürger durchgeführt, um das Ortsbürgertum in der Gemeinde Frick zu beleben.
Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das Fricker Ortsbürgerrecht erwerben möchten, müssen zuerst das Einwohnerbürgerrecht von Frick erlangen. Einbürgerungswillige müssen dazu alle finanziellen Verpflichtungen erfüllen, dürfen keine schwerwiegenden Konflikte mit dem Strafgesetz haben und müssen seit mindestens drei Jahren in der Gemeinde Frick leben, wobei sie sich im letzten Jahr unmittelbar vor Einreichung des Gesuchs ununterbrochen dort aufgehalten haben.
Voraussetzung für den Erwerb des Ortsbürgerrechts ist der Besitz des Einwohnerbürgerrechts und ein mindestens zehnjähriger Wohnsitz in der Gemeinde Frick, davon mindestens drei Jahre ununterbrochen vor Einreichung des Gesuchs. Die volljährigen Ortsbürgerinnen und Ortsbürger sind berechtigt, mit allen damit verbundenen Rechten an der Ortsbürgergemeindeversammlung teilzunehmen.
Für die Verleihung des Einwohnerbürgerrechts fallen die nachfolgenden Kosten an:
- Erteilung bei Erwachsenen: CHF 300
- Erteilung bei einbezogenen Kindern ab dem 11. Lebensjahr: CHF 150
- Erteilung bei einbezogenen Kindern bis zum 10. Lebensjahr: kostenlos
- Erteilung bei Kindern mit einem selbständigen Gesuch: CHF 300
Für die Verleihung des Ortsbürgerrechts fallen lediglich bei erwachsenen Personen CHF 50 pro Person an. Kinder sind kostenlos.
Das Gesuchformular sowie das Merkblatt können am Schalter der Kanzlei im Gemeindehaus Frick oder über die Homepage www.frick.ch bezogen werden. Wer das Ortsbürgerrecht im Zusammenhang mit der Ortsbürgeraktion erwerben möchte, muss ein entsprechendes Gesuch mit sämtlichen Unterlagen bis spätestens am 31.12.2025 bei der Gemeindekanzlei einreichen. Anfangs 2026 startet die Verwaltung mit der Prüfung aller Gesuche. Voraussichtlich im Februar 2026 entscheidet der Gemeinderat über die Zusicherung des Einwohnerbürgerrechts. Die Vergabe des Ortsbürgerrechts erfolgt an der Ortsbürgergemeindeversammlung im Juni 2026. Am Marktfest vom 21. bis 23. August 2026 wird eine Zeremonie zur Feier aller Neuaufgenommenen Fricker Ortsbürger stattfinden.
Bei Fragen oder Unklarheiten hilft das Gemeindepersonal (Tel. 062 865 28 50 / kanzlei@frick.ch) gerne weiter.
Gemeinderat
Zugehörige Objekte
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Merkblatt, Einbürgerung von Schweizern, Kanzlei (PDF, 87.69 kB) | Download | 0 | Merkblatt, Einbürgerung von Schweizern, Kanzlei |
Gesuchsformular, Einbürgerung von Schweizern, Kanton Aargau (RTF, 412.1 kB) | Download | 1 | Gesuchsformular, Einbürgerung von Schweizern, Kanton Aargau |
Meilensteine (PDF, 51.38 kB) | Download | 2 | Meilensteine |