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Bestattungen

Für Bestattungen auf dem Friedhof von Frick ist die Gemeindekanzlei zuständig und steht für Auskünfte gerne zur Verfügung (Tel. 062 865 28 50). Rechtsmittelgrundlage ist das Bestattungs- und Friedhofreglement.

Die Gemeindekanzlei (allenfalls das Alterszentrum Bruggbach oder das Bestattungsunternehmen) informieren das Regionalzivilstandsamt Laufenburg.


Checkliste für die Angehörigen:

  • Vereinbarung Bestattungstermin mit Pfarramt
  • Festlegen der Bestattungs- und Grabart (s. Merkblatt), sofern von der verstorbenen Person bei der Gemeindekanzlei kein Bestattungswunsch hinterlegt ist.
Die Gemeindekanzlei informiert anschliessend das für die Bestattung zuständige Bauamt, die Einwohnerkontrolle, das Steueramt (Nachlassinventar) sowie evtl. AHV und Zivilschutzstelle.
Sie bestellt das Grabkreuz und erteilt gegebenenfalls den Kremationsauftrag.
  • evtl. Auftrag für Todesanzeige Presse
  • evtl. Druck und Versand Leidzirkulare (bitte eine Todesanzeige für Anschlagkasten Gemeindehaus abgeben)
  • evtl. Organisation Leidmahl
  • evtl. Benachrichtigung Arbeitgeber bzw. Pensionskasse, Vereine, Klassenkameraden, Versicherungen
  • Nachlassregelung

Zugehörige Objekte

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