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Stundungsgesuche

Bei Vorliegen besonderer Verhältnisse können für Steuerbeträge Ratenzahlungen bewilligt werden. Die Ratenzahlungen sind so festzusetzen, dass Rückstände in absehbarer Zeit aufgeholt werden und nicht noch mehr Steuerschulden auflaufen. HierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. können Sie den Ratenplan online beantragen oder das untenstehende Stundungsgesuch einreichen.

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Stundungsgesuch 2025 (PDF, 114 kB) Download 0 Stundungsgesuch 2025