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Steuerkommission

Die Steuerkommission ist gemäss § 164 des Steuergesetzes die Veranlagungsbehörde der Gemeinde. Sie besteht nebst dem kantonalen Steuerkommissär und dem Vorsteher des Gemeindesteueramts aus drei Mitgliedern und einem Ersatzmitglied, die vom Volk auf eine vierjährige Amtsdauer gewählt werden.

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Gemeindehausplatz 1
5070 Frick

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