Periodische Wiederinstandstellung Infrastruktur PWI
Die Gemeindeversammlung vom 26.11.2019 genehmigte einen Verpflichtungskredit über CHF 4.730 Mio. für die Periodische Wiederinstandstellung des landwirtschaftlichen Wegnetzes ausserhalb des Baugebiets. Zudem wurde ein Kredit über CHF 396'000 für das Spülen, die Zustandaufnahme und Dokumentation der Drainagen und Schächte im Landwirtschaftsgebiet gesprochen. An die Kosten leisten Bund und Kanton 54 % Beiträge.
Ein grosser Teil der Flurwege in der Gemeinde Frick, die als Hofzufahrten dienen, wurden bereits in den 1940er und 1950er Jahren erstellt. Dabei handelt es sich um Gemeindestrassen ausserhalb des Baugebiets mit einem Teer- oder Mergelbelag. Die Landwirtschaftsstrassen, die als Hofzufahrten dienen, sind insgesamt 16.9 km lang. Weiter besteht in Frick im Landwirtschaftsgebiet ein weitläufiges Drainagenetz. Mit diesen Leitungen werden landwirtschaftliche Flächen entwässert. Das Drainagenetz weist eine Länge von rund 40 km auf.
Diese umfangreiche Infrastruktur wurde zwar in den letzten Jahrzehnten laufend unterhalten. Einige Strassen weisen inzwischen jedoch grössere Schäden (auch in der Fundation) auf und sind umfassend zu sanieren.
Bund und Kantone unterstützen Güterregulierungen, bei denen Landumlegungen zu Gunsten einer ökonomischen Bewirtschaftung von Landwirtschaftsflächen erfolgen. Auch der Bau von Erschliessungsanlagen wie Hofzufahrten, Trinkwasser- und Löschschutzeinrichtungen sowie Drainagen wird subventioniert. Sofern Unterhalt und Sanierungen von solchen Meliorationsanlagen nach den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben im Rahmen eines systematischen Unterhaltsprojekts geplant und ausgeführt werden, so leisten Bund und Kanton einen Beitrag von 54 % an die beitragsberechtigten Sanierungskosten des Strassenbaus und von Drainagesanierungen. Subventionsberechtigt sind nur Strassen, die als Hofzufahrt und der Landwirtschaft dienen.
Mit der Förderung von Meliorationen wie auch der Wiederinstandstellung dieser Infrastruktur bezwecken Bund und Kantone die wirtschaftliche Stärkung der Landwirtschaftsbetriebe. Zudem wird eine nachhaltige Landwirtschaft unterstützt. Weiter werden damit die vielfältige Kultur- und Naturlandschaft gefördert.
Der Sanierungsbedarf des Wegnetzes ausserhalb des Baugebiets wurde gemeinsam mit einem Ingenieur beurteilt, der auf PWI-Projekte spezialisiert ist. Demnach sind bei total 21 Wegabschnitten Reparaturen auszuführen. An der Begehung wurde geklärt, welche konkreten Arbeiten in den einzelnen Wegabschnitten auszuführen sind. Gestützt darauf konnte anhand der ermittelten Laufmeter und Flächen eine Kostenabschätzung gemacht werden. Insgesamt besteht ein Finanzbedarf über einen Zeitraum von 10 Jahren von total CHF 4‘760‘000. In diesen Kosten sind die Aufwendungen für die Planung, die Bauleitung, Geometerkosten, Analysen und Kontrollen im Umfang von rund 25 % sowie eine Reserve von 10 % für Unvorhergesehenes enthalten.
Der aktuelle Zustand des umfangreichen Drainagenetzes mit über 40 km Länge ist mit Kanalfernsehen zu dokumentieren. Dazu sind die Leitungen vorgängig zu spülen. Danach können der Sanierungsbedarf und auch die Kosten für die Instandstellung abgeschätzt werden. Für die Ausführung wird danach ein separater Kredit beantragt.
Unter der Annahme, dass pro Laufmeter für das Spülen der Leitung und die TV-Aufnahmen je 3 Franken einzusetzen sind, ergeben sich auf der Basis von 40 km Leitung Kosten von CHF 240‘000. Weiter ist der Zustand der rund 600 Kontrollschächte aufzunehmen und zu dokumentieren, wobei pro Schacht mit 200 Franken zu rechnen ist, was Kosten von CHF 120‘000 ergibt.
Nach einer Submission im offenen Verfahren erteilte der Gemeinderat dem Ingenieurbüro Porta AG den Zuschlag für die Projekterarbeitung und die Bauführung. Die Projektprüfung durch die Kantons- und Bundesbehörden nahm längere Zeit in Anspruch. Der Baubeginn für die ersten Arbeiten am PWI ist für den Sommer 2025 vorgesehen. Die Ausführung der Sanierungsarbeiten ist verteilt über einen Zeitraum von rund 10 Jahren vorgesehen, wobei die Arbeiten je nach Schwere der Schäden priorisiert werden.
Zugehörige Objekte
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