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Aktuelle Projekte

Die Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2025 genehmigte den Verpflichtungskredit über CHF 1'930'700 für die Ausarbeitung eines Bauprojekts für den Ersatzneubau der Mehrzweckhalle mit Schulräumen. Der Entscheid untersteht dem fakultativem Referendum.

Die Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2025 genehmigte den Verpflichtungskredit über CHF 1'930'700 für die Ausarbeitung eines Bauprojekts für den Ersatzneubau der Mehrzweckhalle mit Schulräumen. Der Entscheid untersteht dem fakultativem Referendum.

Die Gemeindeversammlung vom 22.11.2024 genehmigte einen Projektierungskredit für die Weiterentwicklung des Fricker Bahnhofs über CHF 2.568 Mio. Damit ist die Grundlage gelegt, um die Planung für den Ausbau des Bushofs, die Verlängerung der Personenunterführung auf die andere Bahnhofseite als auch die Verlegung der Park & Ride Parkplätze zu starten.

Die Gemeindeversammlung vom 22.11.2024 genehmigte einen Projektierungskredit für die Weiterentwicklung des Fricker Bahnhofs über CHF 2.568 Mio. Damit ist die Grundlage gelegt, um die Planung für den Ausbau des Bushofs, die Verlängerung der Personenunterführung auf die andere Bahnhofseite als auch die Verlegung der Park & Ride Parkplätze zu starten.

Im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Bahnhofs Frick gilt es, die rückwärtige Erschliessung des Bahnhofs via Hintere Bahnhofstrasse sicherzustellen. Um die entsprechenden Flächen auf der Nordseite zu sichern und eine Grundlage für die späteren Strassenbauprojekte zu schaffen, wird ein Erschliessungsplan ausgearbeitet.

Im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Bahnhofs Frick gilt es, die rückwärtige Erschliessung des Bahnhofs via Hintere Bahnhofstrasse sicherzustellen. Um die entsprechenden Flächen auf der Nordseite zu sichern und eine Grundlage für die späteren Strassenbauprojekte zu schaffen, wird ein Erschliessungsplan ausgearbeitet.

Das aus dem Jahr 1974 stammende Fricker Hallenbad ist in die Jahre gekommen. Die Anlage ist sowohl in Bezug auf die Badtechnik, den baulichen Zustand als auch die energetischen Vorgaben sanierungsbedürftig. Zugleich besteht ein Bedarf an zusätzlichen Wasserflächen für Vereine, die Schule und die Bevölkerung. Das Hallenbad leistet einen wichtigen Beitrag an die Schwimmfertigkeit der Kinder.
Das aus dem Jahr 1974 stammende Fricker Hallenbad ist in die Jahre gekommen. Die Anlage ist sowohl in Bezug auf die Badtechnik, den baulichen Zustand als auch die energetischen Vorgaben sanierungsbedürftig. Zugleich besteht ein Bedarf an zusätzlichen Wasserflächen für Vereine, die Schule und die Bevölkerung. Das Hallenbad leistet einen wichtigen Beitrag an die Schwimmfertigkeit der Kinder.
Die Gemeindeversammlung beschloss am 23.11.2018 einen Verpflichtungskredit über CHF 360'000 für eine Teilrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland. Nach der Erarbeitung eines räumlichen Entwicklungsleitbilds REL, eines kommunalen Gesamtplans Verkehr KGV und der Aktualisierung des Landschaftsinventars wurden diese Grundlagendokumente im November 2020 erstmals der Bevölkerung zur Mitwirkung unterbreitet. Danach wurden der Kulturlandplan, der Bauzonenplan sowie die Bau- und Nutzungsordnung BNO zusammen mit einer Begleitgruppe aktualisiert. Die Planung wurde im Frühjahr 2022 im Rahmen einer Mitwirkungsauflage vorgestellt. Es gingen von total 11 Parteien Rückmeldungen ein. Der Umgang mit den eingegangenen Vorschlägen wurde in einem Mitwirkungsbericht vorgestellt. Die Vorlage wurde von der Gemeindeversammlung vom 20.06.2025 genehmigt.
Die Gemeindeversammlung beschloss am 23.11.2018 einen Verpflichtungskredit über CHF 360'000 für eine Teilrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland. Nach der Erarbeitung eines räumlichen Entwicklungsleitbilds REL, eines kommunalen Gesamtplans Verkehr KGV und der Aktualisierung des Landschaftsinventars wurden diese Grundlagendokumente im November 2020 erstmals der Bevölkerung zur Mitwirkung unterbreitet. Danach wurden der Kulturlandplan, der Bauzonenplan sowie die Bau- und Nutzungsordnung BNO zusammen mit einer Begleitgruppe aktualisiert. Die Planung wurde im Frühjahr 2022 im Rahmen einer Mitwirkungsauflage vorgestellt. Es gingen von total 11 Parteien Rückmeldungen ein. Der Umgang mit den eingegangenen Vorschlägen wurde in einem Mitwirkungsbericht vorgestellt. Die Vorlage wurde von der Gemeindeversammlung vom 20.06.2025 genehmigt.

Die Gemeindeversammlung vom 26.11.2021 genehmigte einen Verpflichtungskredit für die Erarbeitung einer Generellen Entwässerungsplanung (GEP) der 2. Generation über CHF 686'000. Die erste Generelle Entwässerungsplanung der Gemeinde Frick wurde im Zeitraum zwischen 2003 und 2008 erarbeitet. Inzwischen ist die Gemeinde stark gewachsen. Zudem haben sich etliche gesetzliche Rahmenbedingungen geändert. Um das bestehende Entwässerungssystem weiterhin auf wirtschaftliche Weise nutzen, bewirtschaften und weiter entwickeln zu können, wird eine Generelle Entwässerungsplanung der zweiten Generation zu erarbeiten.

Die Gemeindeversammlung vom 26.11.2021 genehmigte einen Verpflichtungskredit für die Erarbeitung einer Generellen Entwässerungsplanung (GEP) der 2. Generation über CHF 686'000. Die erste Generelle Entwässerungsplanung der Gemeinde Frick wurde im Zeitraum zwischen 2003 und 2008 erarbeitet. Inzwischen ist die Gemeinde stark gewachsen. Zudem haben sich etliche gesetzliche Rahmenbedingungen geändert. Um das bestehende Entwässerungssystem weiterhin auf wirtschaftliche Weise nutzen, bewirtschaften und weiter entwickeln zu können, wird eine Generelle Entwässerungsplanung der zweiten Generation zu erarbeiten.

Die Gemeindeversammlung vom 26.11.2019 genehmigte einen Verpflichtungskredit über CHF 4.730 Mio. für die Periodische Wiederinstandstellung des landwirtschaftlichen Wegnetzes ausserhalb des Baugebiets. Zudem wurde ein Kredit über CHF 396'000 für das Spülen, die Zustandaufnahme und Dokumentation der Drainagen und Schächte im Landwirtschaftsgebiet gesprochen. An die Kosten leisten Bund und Kanton 54 % Beiträge.

Die Gemeindeversammlung vom 26.11.2019 genehmigte einen Verpflichtungskredit über CHF 4.730 Mio. für die Periodische Wiederinstandstellung des landwirtschaftlichen Wegnetzes ausserhalb des Baugebiets. Zudem wurde ein Kredit über CHF 396'000 für das Spülen, die Zustandaufnahme und Dokumentation der Drainagen und Schächte im Landwirtschaftsgebiet gesprochen. An die Kosten leisten Bund und Kanton 54 % Beiträge.

Autobahn
Das Bundesamt für Strassen ASTRA plant auf dem Abschnitt Rheinfelden-Frick Unterhaltsmassnahmen, die in Münchwilen und Stein zusätzliche Lärmschutzwände beinhalten. Das ASTRA sicherte im Juli 2024 zu, für den Unterhaltsabschnitt Rheinfelden-Frick ein Lärmschutzprojekt inklusive allfälliger Erleichterungen auszuarbeiten.
Das Bundesamt für Strassen ASTRA plant auf dem Abschnitt Rheinfelden-Frick Unterhaltsmassnahmen, die in Münchwilen und Stein zusätzliche Lärmschutzwände beinhalten. Das ASTRA sicherte im Juli 2024 zu, für den Unterhaltsabschnitt Rheinfelden-Frick ein Lärmschutzprojekt inklusive allfälliger Erleichterungen auszuarbeiten.
Deponie Seckenberg
Der Gemeindeverband Abfallbeseitigung Oberes Fricktal (GAOF) betreibt die auf Fricker Boden liegende Deponie Seckenberg. Diese wird zur Ablagerung der Schlackenabfälle der Kehrichtverbrennungsanlage Buchs verwendet. Um den Weiterbetrieb der Deponie zu sichern, plant der Gemeindeverband ein Ausbauprojekt.
Der Gemeindeverband Abfallbeseitigung Oberes Fricktal (GAOF) betreibt die auf Fricker Boden liegende Deponie Seckenberg. Diese wird zur Ablagerung der Schlackenabfälle der Kehrichtverbrennungsanlage Buchs verwendet. Um den Weiterbetrieb der Deponie zu sichern, plant der Gemeindeverband ein Ausbauprojekt.
Stieracker

Die Gemeindeversammlung vom 24. Juni 2022 genehmigte einen Verpflichtungskredit über brutto 7.6 Mio. Franken für die Erschliessung der Arbeitszone Stieracker, wobei parallel der Sisslebach renaturiert wird.

Die Gemeindeversammlung vom 24. Juni 2022 genehmigte einen Verpflichtungskredit über brutto 7.6 Mio. Franken für die Erschliessung der Arbeitszone Stieracker, wobei parallel der Sisslebach renaturiert wird.