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Generelle Entwässerungsplanung 2

Die Gemeindeversammlung vom 26.11.2021 genehmigte einen Verpflichtungskredit für die Erarbeitung einer Generellen Entwässerungsplanung (GEP) der 2. Generation über CHF 686'000. Die erste Generelle Entwässerungsplanung der Gemeinde Frick wurde im Zeitraum zwischen 2003 und 2008 erarbeitet. Inzwischen ist die Gemeinde stark gewachsen. Zudem haben sich etliche gesetzliche Rahmenbedingungen geändert. Um das bestehende Entwässerungssystem weiterhin auf wirtschaftliche Weise nutzen, bewirtschaften und weiter entwickeln zu können, wird eine Generelle Entwässerungsplanung der zweiten Generation zu erarbeiten.

 

Die GEP ist ein unersetzliches Hilfsmittel, um die übergeordneten gewässerschutzrechtlichen Vorgaben einhalten zu können. Der Ablauf der GEP-Bearbeitung richtet sich nach den kantonalen Weisungen der Sektion Abwasserreinigung und Siedlungsentwässerung. Im Hinblick auf die Erarbeitung der GEP wurde gestützt auf die spezifischen Vorgaben durch ein spezialisiertes Ingenieurbüro ein Pflichtenheft erarbeitet, das durch die zuständigen kantonalen Behörden genehmigt wurde.

 

In die Generelle Entwässerungsplanung der 2. Generation fliessen die Erkenntnisse und Änderungen seit der letzten GEP-Bearbeitung der letzten 15 Jahre mit ein. Daneben sind die bestehenden Daten zu aktualisieren:

 

  • Integration der neu erstellten Abwasseranlagen
  • Berücksichtigung von Änderungen in der Zonenplanung
  • Erfolgskontrolle Siedlungsentwässerung
  • Überprüfung der Gebühren aufgrund der neuesten Erkenntnisse aus der GEP (die Finanzierung der sich aus der GEP ergebenden Massnahmen muss sichergestellt sein)

 

Ausserdem ist der digitale Leitungskataster auf den neuesten Stand zu bringen.

 

Im Folgenden wird eine Zusammenfassung des Pflichtenhefts wiedergegeben:

 

  • Nachführung/Aktualisierung Abwasserkataster / GIS
  • Nachführung Zustandsberichte Gewässer, Fremdwasser, Kanalisation, Versickerung, Einzugsgebiete, Gefahrenbereiche
  • Abwasseranfall: Ermittlung des häuslichen und gewerblichen Abwassers als Grundlage für die Dimensionierung und Überprüfung der Abwasseranlagen
  • Nachführung GEP
  • Entwässerungskonzept, Abflussberechnungen und Massnahmenplanung

 

Mit der Entwicklung der GEP der 2. Generation wird das Ziel verfolgt, die wichtige Grundlage für Betrieb, Unterhalt und Weiterentwicklung der Abwasserbeseitigung auf den neuesten Stand zu bringen.

 

Um den Zustand des Abwassernetzes beurteilen und daraus die erforderlichen Sanierungsmassnahmen ableiten zu können, ist es erforderlich, das ganze Kanalisationsnetz zu spülen. Danach ist der Zustand des Kanalisationsnetzes mit TV-Aufnahmen zu dokumentieren. Die Aufnahmen sind danach zu protokollieren und auszuwerten. Gestützt darauf kann der Sanierungsbedarf ermittelt und die Priorisierung festgelegt werden. Nach einer Submission im offenen Verfahren erteilte der Gemeinderat dem Ingenieurbüro Hollinger AG den Auftrag für die Ausführung der Planerleistungen.

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