Erschliessung der Arbeitszone Stieracker mit Renaturierung des Sisslebachs
Die Gemeindeversammlung vom 24. Juni 2022 genehmigte einen Verpflichtungskredit über brutto 7.6 Mio. Franken für die Erschliessung der Arbeitszone Stieracker, wobei parallel der Sisslebach renaturiert wird. Das Projekt beinhaltet folgende Teilprojekte:
- Verlegung des Rad- und Fusswegs aus dem Areal der Stahlton AG entlang des Sisslebachs
- Ausbau der bestehenden Schmutzwasser-Ableitung
- Einbau einer neuen Sauberwasserleitung
- Ringschluss Wasserversorgung
- Abwassertransportleitung für den Abwasserverband Bözberg West
- Renaturierung Sisslebach
Der Start der Bauarbeiten ist nach einem längeren Planungs- und komplexen Bewilligungsverfahren für den Spätsommer 2025 vorgesehen. Nachfolgend werden die einzelnen Teilprojekte wie auch Kostenvoranschlag und Kostenteiler erläutert.
Verlegung Rad- und Fussweg – Neubau entlang dem Sisslebach
Aktuell verläuft die Verlängerung der Quartier-Erschliessungsstrasse Stieracker mitten durch das Werkgelände der Stahlton Bauteile AG. Die Strasse dient sowohl dem internen Werkverkehr sowie als Radroute und für die Fussgänger. Zugleich erschliesst diese öffentliche Strasse die neben dem Werkgelände liegenden Grundstücke der AEW Energie AG mit Transformatorenstationen. Die gleichzeitige Nutzung einer Strasse für den öffentlichen Langsam- und den privaten Werkverkehr birgt Gefahren. Nachdem mit der AEW Energie AG eine alternative Zufahrtsmöglichkeit zu ihren Transformatoren über das Gelände der Stahlton Bauteile AG vereinbart werden konnte, ist der Weg frei für eine Verlegung des Rad- und Fusswegs entlang dem Sisslebach. Das Land, worüber der Weg heute verläuft, wird nach der Verlegung an die Stahlton Bauteile AG veräussert. Die neue Linienführung wurde in einem Erschliessungsplan festgelegt, der inzwischen von den kantonalen Behörden genehmigt und rechtskräftig ist.
Der neue Fuss- und Radweg weist eine konstante Breite von 3.00 m auf und wird mit einem einseitigen Quergefälle ausgeführt. Ab diesem Weg wird vom Naherholungsgebiet am Sisslebach zum Quartier Stieracker wird eine Fussgängerverbindung mit einer Breite von 2.00 m gebaut, die den Zugang für den Langsamverkehr ins sicherstellt.
Schmutzwasser-Ableitung
Um die Überbauung der Baulandreserven in der Arbeitszone zu gewährleisten, ist die bestehende Schmutzwasserableitung auszubauen. Die in der Stierackerstrasse liegende Kanalisationsleitung genügt dazu nicht.
Der bestehende Regenüberlauf auf der Parzelle 1154 im Eigentum der Einwohnergemeinde Frick soll aufgehoben werden, der den geltenden Anforderungen des Gewässerschutzes nicht mehr genügt. Das Bauwerk wird deshalb ausser Betrieb genommen und zurückgebaut. Als Ersatz wird ein neues Regenüberlaufbauwerk erstellt. Das Schachtbauwerk mit einer Grösse von ca. 2.80 x 6.10 m und einer Höhe von ca. 2.50 m wird neu innerhalb der Bauzone liegen. Während eines Regenereignisses ist der Zufluss zum Überlaufbauwerk grösser als der Abfluss. Für diesen Fall steht im Zulaufkanal ein Volumen bereit, in dem sich das Abwasser zurückstauen kann. Ab einer bestimmten Höhe beginnt das zuströmende Wasser via Entlastungskanal in die Sissle zu entlasten. Der neue Entlastungskanal wird aufgrund der erwarteten Mengen dimensioniert. Der Auslauf in den Sisslebach soll möglichst naturnah umgesetzt werden.
Die heutigen Leitungen zwischen der Arbeitszone Stieracker und dem Überlaufbauwerk genügen auf einem Abschnitt von ca. 200 m den hydraulischen Anforderungen nicht. Die Leitungen werden auf diesem Abschnitt durch Leitungen mit grösseren Kalibern ersetzt.
Abwasserbeseitigung: Sauberwasserableitung
Aktuell besteht in der Arbeitszone Stieracker noch kein Trennsystem. Mit einer Anpassung eines Teil-GEP (Generelle Entwässerungsplanung) wurden die Voraussetzungen geschaffen, um das Dach- und Platzwasser in der Arbeitszone über Retentionsfilterbecken einer neuen Sauberwasserleitung und anschliessend dem Sisslebach zuzuführen. Die erforderlichen Leitungen werden innerhalb des neuen Fuss- und Radwegs erstellt. Die detaillierte Anordnung und Dimensionierung der Retentionsfilterbecken ist im Zuge der späteren Überbauung des Areals zu klären. Mit den Becken wird angestrebt, das Regenwasser zurückzuhalten und via Vorreinigung (Filterschicht) dem Sisslebach zuzuführen.
Ausbau Wasserversorgung (Ringschluss)
Zusammen mit dem Neubau des Rad- und Fusswegs entlang dem Sisslebach und den Leitungsarbeiten für die Abwasserbeseitigung wird das Wasserversorgungsnetz um einen Ringschluss erweitert. Die bestehende Leitung in der Stierackerstrasse bleibt bestehen. Die neue Leitung wird ab dem Knotenpunkt der Parzellen 529, 1150 und 1151 beim Areal der Stahlton Bauteile AG in Richtung Fuss- und Radweg erstellt, führt dann auf einer Länge von ca. 280 m im Weg und wird danach mit der bestehenden Wasserleitung zusammen geschlossen. Mit der Realisierung des Ringschlusses wird der Löschschutz der Arbeitszone sichergestellt und zugleich die Trinkwasserversorgung des Areals gewährleistet. Bedingt durch die Massnahmen der Abwasserbeseitigung im Gebiet Stieracker ist zudem die bestehende Wasserleitung in mehreren Abschnitten umzulegen.
Abwassertransportleitung Abwasserverband Bözberg West
In Hornussen besteht eine Abwasserreinigungsanlage ARA, die durch den Abwasserverband Bözberg West betrieben wird. Die Einleitung der gereinigten Abwässer in den Vorfluter Sisslebach erfüllt die gesetzlichen Vorgaben nicht mehr. Der Abwasserverband entschied daher, die Kläranlage stillzulegen und am gleichen Ort ein Regenbecken zu erstellen. Die Abwässer sollen neu durch das Netz des Abwasserverbands Sisslebach geleitet und in der Kläranlage der ARA Kaisten AG gereinigt werden. Eine entsprechende Vereinbarung über den technischen Zusammenschluss wurde inzwischen zwischen den Abwasserverbänden Bözberg West und Sisslebach unterzeichnet.
Dazu plant der Abwasserverband Bözberg West eine neue Transportleitung von Hornussen nach Frick. Die Abwässer von Hornussen dürfen nicht in den bestehenden Leitungen auf Fricker Gemeindegebiet geführt werden, weil es sich dabei um entlastetes Abwasser handelt, das bereits in einem Regenbecken vorbehandelt wurde.
Der neue Verbandskanal führt von Hornussen her der Sissle entlang in Richtung Frick. An der Gemeindegrenze wird der Staffeleggbach über- und anschliessend der Autobahnanschluss unterquert. Der Verbandskanal wird in den neuen Fuss- und Radweg in Richtung Regenbecken Stieracker verlegt. Der Kanal wird durch die Einwohnergemeinde Frick als Bauherrschaft erstellt und vorfinanziert, soweit er auf Fricker Boden verläuft. Die Kosten werden vollumfänglich durch den Abwasserverband Bözberg West getragen. Die Leitung geht nach der Inbetriebnahme zu Eigentum und Unterhalt an den Abwasserverband Sisslebach über.
Renaturierung Sisslebach
Der Sisslebach soll von Frick bis zur Mündung in den Rhein in Sisseln renaturiert werden. Im Zuge dieser Ökologisierung ist geplant, eine Niedrigwasserrinne zu schaffen, um den Lebewesen im Bach bei starker Trockenheit einen Zufluchtsort bieten zu können. Wie Auswertungen zeigen, führte der Sisslebach in den zunehmend trockenen und heissen Sommermonaten der letzten Jahre immer häufiger und über längere Phasen kein Wasser mehr. Zugleich soll mit dem Projekt der Hochwasserschutz verbessert werden. Der Projektperimeter erstreckt sich von der Unterquerung des Bachs unter der Autobahn A3 bis zur Einmündung des Grabacherbachs in die Sissle (Höhe Widengasse). Die Länge beträgt ca. 800 m.
Das Gerinne der Sissle wird im Bereich des Gewässerraums verbreitert und auf einen hundertjährlichen Abfluss (HQ 100) dimensioniert. Zudem wird eine Niederwasserrinne ausgebildet. Weiter werden Pools geschaffen, um auch bei geringen Abflüssen genügend Wasser für aquatische Lebewesen bereit zu stellen. Die Ufer sollen flacher und wo möglich ohne harte Verbauungen erstellt werden.
Die Uferbereiche werden mit einzelnen Wurzelstöcken, Raubäumen und maschineller Ufersicherung strukturiert. Entlang der Niederwasserrinne werden Unterstände und Rückzugsorte für Krebse und Fische erstellt. Das Ufer wird abwechselnd mit Bäumen, Hecken aus einheimischen Gehölzen, Magerwiesen und Weidenstecklingen strukturiert.
Da der Sisslebach auch als Naherholungsgebiet für die Bevölkerung dient wird im oberen Abschnitt auf der Höhe des Spielplatzes eine Treppe aus Kalkblocksteinen erstellt. Weiter werden an mehreren Standorten Sitzbänke aufgestellt.
Kostenverteiler
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Gemeinde |
Dritte |
Einwohnergemeinde |
|
|
- Fuss- und Radweg |
ca. 50 % |
ca. 50 % |
- Renaturierung Sissle |
max. 6 % |
Bund 65 % Kanton 40 % AGV 5 % Diverse Naturfonds |
Abwasserbeseitigung |
|
|
- Schmutzwasser |
100 % |
|
- Sauberwasser |
30 % |
Anstösser 70 % |
- Transportkanal AVB |
0 % |
Abwasserverband Bözberg West 100 % |
Wasserversorgung |
|
|
- Ringschluss |
30 % |
Anstösser 70 % |
- Ersatz Leitungen |
100 % |
|
Erläuterungen Kostenverteilung
Von den Kosten der Renaturierung des Sisslbachs übernehmen Bund und Kanton den Grossteil. Zudem können verschiedene Fondsgelder für die Renaturierungsmassnahmen beantragt werden, sodass bei der Gemeinde ein Anteil von maximal ca. 6 % verbleibt.
Die Arbeitszone Stieracker gilt in Bezug auf die Strasse erschlossen. Das Gleiche gilt für die Schmutzwassererschliessung. An die Kosten der neuen Sauberwasserleitung haben die bevorteilten Anstösser gestützt auf das Erschliessungsfinanzierungsreglement Grundeigentümerbeiträge in der Höhe von 70 % zu leisten (Feinerschliessung). Wo mit dem Ringschluss der Wasserversorgung Grundstücke in Bezug auf das Trinkwasser und den Löschschutz neu erschlossen werden, sind ebenfalls Eigentümerbeiträge über 70 % zu entrichten.
Die Bruttokosten der einzelnen Teilprojekte präsentieren sich wie folgt:
Was |
|
Kosten brutto inkl. Mehrwertsteuer |
Neuer Fuss- und Radweg |
CHF |
755‘000 |
Renaturierung Sisslebach |
CHF |
3‘665‘000 |
Schmutzwasserleitungen |
CHF |
1‘160‘000 |
Sauberwasserleitungen |
CHF |
290‘000 |
Verbandskanal |
CHF |
1‘230‘000 |
Ringschluss Wasserleitung |
CHF |
270‘000 |
Ersatz Wasserleitungen |
CHF |
130‘000 |
Total brutto inklusive Mehrwertsteuer |
CHF |
7‘500‘000 |
In den vorstehenden Kosten ist eine Ungenauigkeitsreserve von 10 % enthalten. Der Kredit umfasst auch die Planerkosten.
Bezüglich der Details wird auf den ausführlichen Kostenvoranschlag bei den Akten zur Gemeindeversammlung verwiesen.
Nachfolgend ist ersichtlich, welche Kosten voraussichtlich bei der Einwohnergemeinde und den Spezialfinanzierungen verbleiben.
Einwohnergemeinde |
|
|
Renaturierung Sisslebach |
CHF |
3‘665‘000 |
Beiträge Bund, Kanton, Gebäudeversicherung und weitere Kostenträger |
CHF |
-3‘433‘000 |
Beiträge Abwasserbeseitigung |
CHF |
-40‘000 |
Neubau Fuss- und Radweg |
CHF |
755‘000 |
Beiträge Anstösser |
CHF |
-385‘000 |
Kosten Einwohnergemeinde netto |
CHF |
562‘000 |
|
|
|
Abwasserbeseitigung |
|
|
Schmutzwasserleitungen, Sauberwasserleitungen, Transportkanal |
CHF |
2‘680‘000 |
Beiträge Renaturierung |
CHF |
40‘000 |
Beiträge Verband und Anstösser |
CHF |
-1‘423‘000 |
Kosten Abwasserbeseitigung netto |
|
1‘297‘000 |
|
|
|
Wasserwerk |
|
|
Ringschluss und Ersatz Leitungen |
CHF |
400‘000 |
Grundeigentümerbeiträge |
CHF |
-162‘900 |
Kosten Wasserwerk netto |
CHF |
237‘100 |
Zugehörige Objekte
Name | Download |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bau und Umwelt | 062 865 28 10 | bauundumwelt@frick.ch |
Kanzlei | 062 865 28 00 | kanzlei@frick.ch |